Du möchtest dich beruflich weiterbilden, kannst es dir  jedoch nicht leisten?

Die gute Nachricht: Seminare und Ausbildungen an unserem Institut (IKL eG) werden vom Staat gefördert! Die Förderung ist offen für viele Interessenten und sehr attraktiv, insbesondere dann, wenn du eines unserer Kompaktangebote oder eine Ausbildung am IKL eG absolvieren möchtest.


Bildungsprämie

 

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen wurde zum 31. Dezember 2021 eingestellt. Es sind noch keine neuen Förderungsmöglichkeiten bekannt.


Bildungsscheck

NRW Bildungsscheck –

Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und/oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.

Hier einige Rahmenbedingungen für den Bildungsscheck:

  • Man muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Man kann den NRW BS individuell oder über den Arbeitgeber beantragen
  • Selbständige können in den ersten 5 Jahren nach Gründung gefördert werden
  • Es müssen keine Gehaltsgrenzen eingehalten werden wie bei der Bildungsprämie vom Bund
  • Man kann Kurse bis zu einem Wert von 4000,00 € fördern lassen. Es werden 50 % der Kosten übernommen, maximal 500€.
  • Der NRW Bildungsscheck ist 3 Monate gültig.
  • Im Gegensatz zur Bildungsprämie müssen die Kurse aber nicht in diesem halben Jahr absolviert worden sein, sondern man muss sich zu den ausgewählten Kursen innerhalb des halben Jahres nach Ausstellung angemeldet und die Kurse bezahlt haben.
  • Man darf sich nicht vorher zu den Kursen angemeldet haben oder die Ausbildung begonnen haben.


 Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person).

Mit dem Weiterbildungsbonus „Aufstocker/innen“ werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen, die aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten, mit bis zu 100% gefördert. (max. 1.500 € / Person).

Mit dem Weiterbildungsbonus „Hamburger Modell“ werden Qualifizierungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer- /innen, die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden, bis zu 100% übernommen (max. 2.000 € / Person).

Über den Weiterbildungsbonus werden Fortbildungen für Beschäftigte und Selbständige in kleinen und mittleren Unternehmen des Hamburger Handwerks (bis 249 Mitarbeiter/innen) in den Themen- bereichen Umwelttechnik und Qualitätspolitik mit bis zu 75% der Lehrgangskosten bezuschusst (max. 2.000 € / Person).


Überblick über Fördermöglichkeiten bei der Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse:

>> Unter diesem Link kannst du über sämtliche Fördermöglichkeiten pro Bundesland etwas erfahren.